Eine Depression kann die Leistungsfähigkeit im Berufsleben und im Alltag erheblich beeinträchtigen. Wenn die Erkrankung länger anhält, stellt sich deshalb für Betroffene häufig die Frage: Welchen Invaliditätsgrad kann man bei Depressionen bekommen? In der Schweiz gibt es darauf keine pauschale Antwort. Eine Depression führt nicht automatisch zu einem bestimmten Invaliditätsgrad. Entscheidend ist vielmehr, wie stark sich die gesundheitliche Beeinträchtigung auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt. Der Invaliditätsgrad wird von der Invalidenversicherung (IV) nach den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Dabei spielen unter anderem die gesundheitlichen Einschränkungen, die bisherige berufliche Tätigkeit und die verbleibende Erwerbsfähigkeit eine Rolle. Dieser Artikel erklärt, wann ein der Invaliditätsgrad bei einer Depression erteilt wird, wie hoch er sein kann und was dann passiert.
Invaliditätsgrad bei Depressionen: Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Bei Depressionen gibt es keinen festen Invaliditätsgrad. Die Diagnose allein bestimmt nicht, ob und in welchem Umfang eine Person als invalid gilt.
- Entscheidend ist die Auswirkung der Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad beschreibt die wirtschaftlichen Auswirkungen einer gesundheitlichen Einschränkung.
- Arbeitsunfähigkeit und Invaliditätsgrad sind nicht dasselbe. Eine Person kann beispielsweise in ihrem bisherigen Beruf stark eingeschränkt sein, aber in einer angepassten Tätigkeit noch teilweise arbeiten können.
- Ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Teil einer IV-Rente. Ab 70 % besteht Anspruch auf eine ganze IV-Rente.
- Psychische Erkrankungen wie Depressionen können grundsätzlich zu einer Invalidität führen. Entscheidend sind die konkreten und längerfristigen funktionellen Einschränkungen.
- Die IV betrachtet nicht nur die Diagnose, sondern die tatsächlichen Auswirkungen. Dazu können beispielsweise Einschränkungen von Konzentration, Antrieb, Belastbarkeit oder sozialer Leistungsfähigkeit gehören.
- Der Invaliditätsgrad kann sich verändern. Wenn sich der Gesundheitszustand oder die Erwerbssituation wesentlich verändert, kann auch der Invaliditätsgrad neu beurteilt werden.
Was bedeutet der Invaliditätsgrad?
Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Erwerbsfähigkeit einschränkt. Dabei ist der Begriff „Invalidität“ nicht einfach gleichbedeutend mit „krank“ oder „arbeitsunfähig“. Eine Person kann beispielsweise an einer Depression leiden und trotzdem weiterhin arbeiten. Für die IV ist deshalb entscheidend, welche Erwerbsmöglichkeiten trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch bestehen.
Vereinfacht gesagt wird betrachtet: Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gegenüber Einkommen, das trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung noch erzielt werden kann.
Aus der daraus resultierenden Erwerbseinbusse ergibt sich der Invaliditätsgrad.
Beispiel zur Berechnung des Invaliditätsgrades
Angenommen, eine Person könnte ohne gesundheitliche Beeinträchtigung jährlich CHF 80'000 verdienen. Aufgrund einer Depression kann sie trotz zumutbarer Anpassungen und einer geeigneten Tätigkeit noch CHF 40'000 verdienen. Die Differenz beträgt CHF 40'000.
In diesem vereinfachten Beispiel entspricht die Erwerbseinbusse 50 %. Daraus ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 50 %.
Die tatsächliche Berechnung durch die IV kann jedoch komplexer sein und hängt von der individuellen Situation ab.
Wie wird der Invaliditätsgrad bei Depressionen bestimmt?
Bei einer Depression können unterschiedliche psychische Symptome die berufliche Leistungsfähigkeit beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise:
- verminderter Antrieb
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
- schnelle geistige Erschöpfung
- eingeschränkte Belastbarkeit
- Schwierigkeiten bei Entscheidungen
- verlangsamtes Arbeiten
- Probleme bei der Tagesstruktur
- Schwierigkeiten im Umgang mit Stress
- eingeschränkte soziale Belastbarkeit
- Schlafprobleme und daraus resultierende Erschöpfung
- längere Erholungszeiten nach Belastungen
Nicht jede dieser Einschränkungen führt automatisch zu einem bestimmten Invaliditätsgrad. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Invaliditätsgrade haben. Beispielsweise kann eine Person trotz Depression weiterhin weitgehend arbeiten, während eine andere aufgrund ausgeprägter Konzentrationsprobleme, Erschöpfung und Antriebsminderung ihre bisherige Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist daher nicht allein, wie "schwer" die Depression ist, sondern welche Einschränkungen bezüglich deiner Erwerbsfähigkeit auftreten.
Ab welchem Invaliditätsgrad bekommt man eine IV-Rente?
Der Invaliditätsgrad ist auch dafür entscheidend, ob und in welchem Umfang Anspruch auf eine IV-Rente besteht. In der Schweiz gilt grundsätzlich:
- Invaliditätsgrad unter 40 %: keine IV-Rente
- Invaliditätsgrad 40 %: 25 % einer ganzen Rente
- Invaliditätsgrad 41–49 %: abgestufter Rentenanteil
- Invaliditätsgrad 50–69 %: Rentenanteil entspricht dem Invaliditätsgrad
- Invaliditätsgrad ab 70 %: ganze IV-Rente
Seit 2022 gilt bei der IV ein stufenloses Rentensystem. Bei einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 50 % besteht Anspruch auf 50 % einer ganzen IV-Rente. Ab einem Invaliditätsgrad von 70 % besteht Anspruch auf eine ganze IV-Rente.
Kann der Invaliditätsgrad bei Depressionen wieder sinken?
Ja, der Invaliditätsgrad ist nicht zwingend für immer gleich. Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert und dadurch wieder eine höhere Erwerbsfähigkeit besteht, kann sich auch der Invaliditätsgrad verändern. Das ist bei Depressionen besonders relevant, da psychische Erkrankungen häufig einen schwankenden Verlauf haben können. Auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder eine Veränderung der Erwerbssituation kann zu einer neuen Beurteilung führen.
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Fazit – Mit dem Invaliditätsgrad sichtbar machen, was unsichtbar ist
Ein Invaliditätsgrad bei Depression ist kein Hinweis auf Schwäche, sondern ein bedeutsamer Schritt, um die eigenen Einschränkungen offiziell sichtbar zu machen und konkrete Unterstützung im Alltag zu erhalten. Er kann dazu beitragen, den Arbeitsplatz zu schützen, finanzielle Erleichterungen zu nutzen und alltägliche Herausforderungen besser zu bewältigen. Auch wenn der Antrag manchmal bürokratisch und langwierig wirkt, lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und Unterstützung durch Beratungsstellen oder Verbände in Anspruch zu nehmen. So kannst du ein Stück mehr Stabilität und Sicherheit für dich schaffen.