Viele Menschen arbeiten mit Depressionen. Das ist eine Herausforderung, aber gut möglich. Erfahre, unter welchen Voraussetzungen das funktioniert und welche Rechte dich unterstützen. Und lerne, die Belastungen im Job zu managen und Überforderung zu vermeiden.
Arbeiten mit Depressionen: Das Wichtigste kurz gefasst
- Eine Depression ist eine weit verbreitete Krankheit, die erfolgreich behandelt werden kann. Dabei helfen die Hausarztpraxis für die Untersuchung und Überweisung an Fachärzt:innen, eine Psychotherapie sowie ggf. Medikamente in Form von Antidepressiva. Soforthilfe bieten digitale Gesundheitsanwendungen (dGA) wie deprexis.
- Depressionen am Arbeitsplatz müssen nicht offengelegt werden. Die Entscheidung hängt von zahlreichen Faktoren, vor allem vom Vertrauensverhältnis ab.
- Unabhängig von einer Offenlegung kann am Arbeitsplatz immer über Unterstützung gesprochen werden, um leistungsfähig zu bleiben.
- Wenn offen darüber gesprochen wird, gelingt der Umgang mit dem Arbeitgeber bei Depressionen am besten, wenn die Bedürfnisse klar genannt werden.
- Eine tägliche Prüfung der Energie, des Schlafs und des Antriebs ist wichtig, um die Belastung aktiv zu steuern und Aufgaben ggf. zu priorisieren.
- Ein Arztzeugnis muss grundsätzlich keine Diagnose enthalten. Es bestätigt vielmehr, ob und in welchem Umfang du arbeitsfähig bist.
- Bei längerer oder wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit können neben dem Arbeitgeber auch die Krankentaggeldversicherung oder die IV eine Rolle spielen.
- In akuten Krisen kann die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder der Notruf 112 oder 144 angerufen werden.
Erste Schritte bei Depressionen im Job
Eine Depression ist eine ernsthafte psychische Erkrankung, die sich durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Verlust von Interesse und Freude, vermindertem Antrieb sowie körperliche Beschwerden äußert. Es ist nicht ungewöhnlich, mit Depressionen zu arbeiten – viele Menschen tun dies. Die Behandlung läuft dann parallel. Sie wird nach einer ersten Untersuchung und Diagnose gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt sowie mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten besprochen. Sie umfasst in der Regel eine Psychotherapie und je nach Schwere der Depression auch Medikamente in Form von Antidepressiva.
Digitale Unterstützung im Alltag: deprexis
Das Online-Programm deprexis ist ein ärztlich verordnungsfähiges, interaktives digitales Tool zur Unterstützung deiner Behandlung bei Depressionen. Es basiert unter anderem auf Prinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) und kann dir beim Warten auf einen Therapieplatz oder zwischen den Therapiesitzungen Struktur und Übungen für den Alltag bieten.
In der Schweiz ist deprexis mit einer ärztlichen Verordnung erhältlich und wird als digitale Gesundheitsanwendung (dGA) anteilig über die OKP erstattet. Dein Eigenanteil beträgt lediglich 78 CHF. Nach Erhalt der Verordnung reichst du diese bei der TopPharm Apotheke Paradeplatz AG oder bei MediService ein und erhältst anschliessend per E-Mail deinen persönlichen Freischaltcode. Diesen kannst du einfach auf der deprexis Website eingeben und direkt mit dem Programm starten.
Wie gehe ich mit Depressionen im Job um?
Wenn du mit Depressionen kämpfst, ist das Gefühl der Überforderung oft überwältigend. Deshalb hilft dir ein klares System zur Priorisierung, auch als Pacing bekannt. Pacing bedeutet “Tempo” und bezeichnet eine Energiemanagement-Technik zur Schonung der eigenen Ressourcen bei allen längeren Erkrankungen, darunter auch Depressionen.
Konzentriere dich aufs MUSS: Viele Aufgaben auf einmal erledigen zu wollen, ist mit Depressionen oft unmöglich. Dieser Plan hilft dir, deine Kräfte gezielt einzusetzen. Notiere darum maximal zwei bis drei Aufgaben, die heute zwingend erledigt werden müssen (Must-haves), und blocke dafür Zeiten, an denen du ungestört bist. Aufgaben, die warten können (Nice-to-haves), kommen auf eine separate Liste oder – wenn an deinem Arbeitsplatz mit digitalen Tools gearbeitet wird – auf ein Ticket-Board. Alles Übrige streichst du mit einer kurzen Begründung an dich selbst oder dein Team. Dieser bewusste Akt des Streichens schafft Ruhe und Fokus. Hier noch einmal als Übersicht:
3-Schritte-Plan für deinen Arbeitsalltag
- Must-haves: Was du jetzt tust: Notiere die maximal 2–3 Aufgaben, die heute zwingend erledigt werden müssen. Plane dafür je einen klaren, ungestörten Zeitblock.
- Positiver Effekt für dich: Schaffe Erfolge und erhalte das Gefühl der Kontrolle.
- Nice-to-haves: Was du jetzt tust: Alles, was warten kann, kommt auf eine separate Liste oder ein Ticket-Board.
- Positiver Effekt für dich: Keine Überforderung; du weißt, dass die Aufgaben nicht vergessen sind.
- Streichen: Was du jetzt tust: Alles Übrige streichst du bewusst. Schreibe dir kurz auf, warum das heute nicht nötig ist.
- Positiver Effekt für dich: Schaffe Ruhe und einen klaren Fokus, drossle die Belastung.
Täglicher Selbst-Check
Um deine Belastung objektiv einschätzen zu können, nimm dir täglich drei Minuten Zeit für einen Selbst-Check. Bewerte auf einer Skala von 0 bis 10:
Bei Werten unter vier Punkten in zwei der fünf Bereiche oder einer deutlichen Verschlechterung solltest du dies mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder – wenn du in einer psychotherapeutischen Behandlung bist – mit deiner Psychotherapeutin oder deinem Psychotherapeuten besprechen.
Depressionen auf der Arbeit: Rechte und Prozesse
Wenn du aufgrund einer Depression nicht oder nur teilweise arbeiten kannst, ist das zunächst eine medizinische Frage. Eine Ärztin oder ein Arzt kann deine Arbeitsfähigkeit beurteilen und ein entsprechendes Arztzeugnis ausstellen. Das Arztzeugnis gibt grundsätzlich Auskunft darüber, ob du arbeitsfähig, teilweise arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig bist. Eine Diagnose soll darin nicht enthalten sein.
Arbeitsunfähigkeit und Arztzeugnis:
Wenn du aufgrund deiner Depression nicht arbeiten kannst, musst du deinen Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Je nach Arbeitsvertrag oder betrieblicher Regelung kann ein Arztzeugnis bereits ab dem ersten Tag verlangt werden. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit kann das Arztzeugnis beispielsweise festhalten, in welchem Umfang du noch arbeiten kannst.
Du musst deinem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitteilen, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Depression besteht.
Lohn bei Krankheit:
Wie lange du bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin Lohn erhältst, hängt in der Schweiz von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich besteht nach Art. 324a OR unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Die konkrete Dauer richtet sich unter anderem nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Rechtsprechung. Zusätzlich können Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder eine Krankentaggeldversicherung (KTG) andere bzw. weitergehende Regelungen vorsehen.
Eine Krankentaggeldversicherung kann die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen. Deshalb lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder die Personalunterlagen, um zu prüfen, welche Regelung für dich gilt.
Kündigung während einer Krankheit:
Auch in der Schweiz gibt es einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz bei Krankheit. Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber während einer sogenannten Sperrfrist grundsätzlich keine Kündigung aussprechen, wenn du unverschuldet ganz oder teilweise arbeitsunfähig bist. Die Dauer hängt von deiner bisherigen Anstellungsdauer ab:
- 1. Dienstjahr: 30 Tage
- 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage
- ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage
Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich nichtig.
Wichtig: Der Kündigungsschutz ist nicht unbegrenzt. Nach Ablauf der Sperrfrist kann eine Kündigung grundsätzlich möglich sein. Auch gelten besondere Regeln, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, bevor die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:
Arbeitgeber haben in der Schweiz eine gesetzliche Pflicht zum Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich dazu, die notwendigen Massnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu treffen. Das bedeutet nicht automatisch, dass du einen Anspruch auf jede gewünschte Anpassung deines Arbeitsplatzes hast. Es kann aber sinnvoll sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wenn bestimmte Arbeitsbedingungen deine psychische Belastung verstärken.
Mögliche vorübergehende Anpassungen können – je nach Tätigkeit und betrieblicher Situation – beispielsweise sein:
- klarere Priorisierung von Aufgaben
- weniger oder kürzere Meetings
- planbare Arbeitszeiten
- reduzierte Reisetätigkeit
- ein ruhigerer Arbeitsplatz
- vorübergehend andere Aufgaben
- schrittweise Erhöhung des Arbeitspensums nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit
Auf der Arbeit über Depressionen sprechen
Ob du dem Arbeitgeber deine Depressionen mitteilst, ist eine Entscheidung, die du sehr sorgfältig treffen solltest. Du bist nicht dazu verpflichtet, deine Diagnose zu nennen. Was zählt, ist deine Leistungsfähigkeit – und welche Anpassungen dir helfen, sie zu erhalten.
Wann ist es sinnvoll, die Diagnose offenzulegen?
Eine Offenlegung ist nur dann ratsam, wenn du einen klaren Vorteil daraus ziehen kannst und die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Vertrauen: Wenn du deiner Vorgesetzten, deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung vertraust. Die Entscheidung zur Offenlegung sollte nur erfolgen, wenn du dich in deinem Unternehmen sicher fühlst und davon ausgehen kannst, dass die Informationen vertraulich behandelt und zu deinem Vorteil genutzt werden.
- Unterstützung: Wenn du konkrete Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz benötigst.
- Authentizität: Wenn die Offenlegung deine Glaubwürdigkeit stärkt: Das Zeigen von Transparenz kann helfen, Verständnis und Entgegenkommen zu schaffen, wenn du wiederholt Anpassungen oder flexible Arbeitszeiten beantragen musst.
- Teamwork: Wenn du dein direktes Umfeld entlasten möchtest: Wenn dein Team und deine Führungskraft über die Situation Bescheid wissen, können sie gezielter Rücksicht nehmen und du musst weniger Energie dafür aufwenden, deine Symptome zu verbergen.
Kommunikationshilfen: So gelingt das Gespräch
Sprich bitte vor allem über Lösungen, nicht über Probleme. Bleib dabei so konkret wie möglich:
- Das Ziel klar benennen: „Ich möchte meine Aufgaben zuverlässig schaffen und brauche dafür für die nächsten sechs Wochen zwei stille Arbeitsblöcke am Vormittag.“
- Konkrete Bitten formulieren: „Bitte reduzieren wir meine Meetings auf maximal zwei pro Woche. Alle anderen Anfragen bündeln wir über das Ticketsystem.“
- Transparenz ohne Diagnose: „Ich steige gerade ärztlich begleitet im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung ein, um meine Belastbarkeit langsam aufzubauen.“
Rückkehr nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Depressionen
Nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit kann eine schrittweise Rückkehr in den Berufsalltag sinnvoll sein. In der Schweiz gibt es hierfür jedoch nicht das deutsche BEM als einheitlich gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Stattdessen können – abhängig von der Situation – verschiedene Beteiligte zusammenarbeiten. Dazu können die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, der Arbeitgeber, die Personalabteilung, eine Krankentaggeldversicherung oder die IV gehören. Eine schrittweise Rückkehr sollte medizinisch sinnvoll sein und zu deiner tatsächlichen Belastbarkeit passen. Dabei kann beispielsweise vereinbart werden, zunächst mit einem reduzierten Pensum zu beginnen und dieses nach und nach zu erhöhen.
Unterstützung durch die IV
Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Arbeitsfähigkeit über längere Zeit einschränkt, kann auch die Invalidenversicherung (IV) relevant werden. Die IV verfolgt grundsätzlich den Grundsatz „Eingliederung vor Rente“. Sie bietet verschiedene Massnahmen zur beruflichen Eingliederung an. Dazu gehören unter anderem Beratung und Begleitung, Frühinterventionsmassnahmen, Integrationsmassnahmen und weitere berufliche Massnahmen.
Gerade bei psychischen Erkrankungen kann eine frühzeitige Unterstützung sinnvoll sein. Die IV kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise bei der Anpassung eines Arbeitsplatzes, bei einer beruflichen Abklärung oder bei der schrittweisen Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützen. Ob eine solche Unterstützung infrage kommt, hängt von der individuellen Situation ab.